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Headerbild: Drei Frauen in entspannter Gesprächsrunde

gfiprocare.de   Rostock  Kindheit, Jugend, Familie und Erziehung

KINDHEIT, JUGEND, FAMILIE UND ERZIEHUNG

‌Unter „Hilfen zur Erziehung“ (HzE) versteht man bestimmte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu zählen zum Beispiel Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder auch Vollzeitpflege. Sie richten sich an hilfebedürftige Familien mit Kindern und sind in §§ 27–40 SBG VIII (“Kinder- und Jugendhilfegesetz“) geregelt. ‌Das Ziel von Erziehungshilfen ist es, die Lebenssituation von Minderjährigen in deren Familien zu verbessern. Damit soll eine Besserung der gesamten Familiensituation herbeigeführt werden. An erster Stelle steht das Wohl der Minderjährigen.